Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung Herbst 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | 8. Anträge |
Antragsteller*in: | Marcus Rommel (KV Siegen-Wittgenstein) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 13.10.2023, 01:05 |
A4: Stärkung der Selbstverwaltung des Kreisparteirats
Antragstext
Ich beantrage die Änderung der Satzung in Bezug auf den Kreisparteirat. Dieser
soll ein Präsidium haben und sich eine Geschäftsordnung geben dürfen.
Im Folgenden die geänderten Absätze:
§ 8 Kreisparteirat
(...)
(3) Der KPR fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Er ist
beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Der KPR tagt
grundsätzlich parteiöffentlich. Alle Mitglieder des Kreisverbandes haben das
Recht, sich in der Debatte einzubringen. Er kann mit Beschluss von diesem
Grundsatz abweichen.
(4) Der KPR wählt jeweils für die Dauer eines Jahres ein Präsidium, bestehend
aus mindestens 2 Mitgliedern des KPR. Das Präsidium organisiert die Einladung,
Sitzungsleitung und Protokollführung. Der KPR kommt mindestens zwei Mal im Jahr
auf Einladung des Präsidiums zusammen. Das Präsidium lädt insbesondere ein, wenn
es von einem Viertel der stimmberechtigten Mitglieder des KPR hierzu
aufgefordert wird. Die Einladung samt Tagesordnung erfolgt postalisch oder per
E-Mail mit 14-tägiger Frist. Der KPR kann sich eine Geschäftsordnung geben, um
seine Arbeit und die Gestalt & Aufgaben des Präsidiums detaillierter zu regeln.
Die bisherige Fassung der betroffenen Absätze:
(3) Der KPR fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Er ist
beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Er wählt eine
Sitzungsleitung und eine Protokollführung. Der KPR tagt grundsätzlich
parteiöffentlich. Er kann mit Beschluss von diesem Grundsatz abweichen.
(4) Der KPR kommt mindestens zwei Mal im Jahr auf Einladung des Kreisvorstandes
zusammen. Der Kreisvorstand lädt insbesondere ein, wenn er von einem Viertel der
stimmberechtigten Mitglieder des KPR hierzu aufgefordert wird. Die Einladung
samt Tagesordnung erfolgt postalisch oder per E-Mail mit 14-tägiger Frist.
Begründung
Die Erfahrungen aus der bisherigen Arbeit haben gezeigt, dass der Kreisparteirat (KPR) sich in seiner aktuellen Form nicht gut selbst verwalten kann. Der KPR soll ein Ort sein, an dem wir als Kreisverband zusammenkommen, um Ziele für die politische Arbeit im Kreis und inhaltliche Beschlüsse zu erarbeiten. Aktuell beschäftigt sich der KPR oft mit Formalien und kommt allein durch seine Struktur nicht dazu, inhaltliche politische Arbeit zu leisten.
Im KPR gab es daher Debatten und Vorschläge zur Reform. Aus diesen Debatten heraus ist dieser Antrag entstanden, der die Autonomie des Gremiums und die parteiinterne Demokratie stärken soll.
Insbesondere die Idee der besseren Selbstverwaltung, durch ein eigenes Leitungsteam, steht dabei im Mittelpunkt. Die dort aktiven Personen sammeln Themen und Ideen für die Tagesordnung, laden zum KPR ein und sind für die Sitzungsleitung & Protokollführung zuständig. Der KPR kann die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Präsidiums und seine Selbstverwaltung durch seine Geschäftsordnung detaillierter regeln.