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            <title>Kreismitgliederversammlung Herbst 2023: Anträge</title>
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                <title>Kreismitgliederversammlung Herbst 2023: Anträge</title>
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                        <title>A8: Ulrike Danier</title>
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                        <author>Ulrike Danier</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Foto</h2><img src="https://KMVSiWiHerbst23.antragsgruen.de/KMVSiWiHerbst23/Ulrike-Danier-21894/viewimage?sectionId=29820" alt="Foto"><h2>Angaben</h2><dl class="tabularData table dl-horizontal"><dt>Alter:</dt><dd>44</dd><dt>Geschlecht:</dt><dd>w</dd><dt>Geburtsort:</dt><dd>Siegen</dd></dl><h2>Selbstvorstellung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Liebe Freundinnen und Freunde,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>seit 2022 bin ich nun Beisitzerin im Kreisvorstand. Die Arbeit dort hat mir vor allem auch dank der beiden Sprecherinnen Janina und Carolin sehr viel Freude gemacht. Mit der anstehenden Europawahl 2024 und der Bundestags- und Kommunalwahl 2025 hat der Kreisvorstand herausfordende Aufgaben in schwierigen Zeiten zu stemmen, die jetzt schon vorbereitet werden müssen. Mir ist deshalb sehr daran gelegen, dass die Vorstandsarbeit effektiv und kontinuierlich fortgeführt wird. Mir sind Verlässlichkeit, gute Teamarbeit und -kommunikation sehr wichtige Werte, die ich auch in meiner politischen Arbeit versuche zu leben. Bislang hatte ich ich aufgrund meiner Tätigkeit als Lehrkraft für sozialwissenschaftliche Bildung an der Universität zu Köln in Vollzeit jedoch eingeschränkte zeitliche Kapazitäten, der ich nun jedoch in Teilzeit nachgehe. Die gewonnene Zeit würde ich sehr gerne in die Vorstandsarbeit investieren, um unsere politische Agenda mit voranzutreiben und insbesondere den Europwahlkampf mit vorzubereiten, der demnächst ansteht. Ich freue mich über Eure Unterstützung!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Herzliche Grüße</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ulrike</p></div></div><h2>Unterschrift (eingescannt)</h2><img src="https://KMVSiWiHerbst23.antragsgruen.de/KMVSiWiHerbst23/Ulrike-Danier-21894/viewimage?sectionId=29823" alt="Unterschrift (eingescannt)">]]></description>
                        <pubDate>Wed, 25 Oct 2023 10:48:53 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A7: Aktuelle politische Lage</title>
                        <link>https://KMVSiWiHerbst23.antragsgruen.de/KMVSiWiHerbst23/Aktuelle-politische-Lage-29980</link>
                        <author>Kreisvorstand Siegen-Wittgenstein (dort beschlossen am: 16.10.2023)</author>
                        <guid>https://KMVSiWiHerbst23.antragsgruen.de/KMVSiWiHerbst23/Aktuelle-politische-Lage-29980</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Kreisvorstand beantragt die zusätzliche Aufsetzung des Tagesordnungspunkts „Akutelle politische Debatte“.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aus zeitökonomischen Gründen haben wir als Kreisvorstand zunächst keinen entsprechenden Punkt auf der Tagesordnung eingeplant. Mit Blick auf die aktuelle politische Lage (Israel, Wahlen in Bayern und Hessen usw.) möchten wir den Mitgliedern aber die Möglichkeit geben sich in einer kurzen Debatte zur aktuellen Lage auszutauschen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 17 Oct 2023 18:08:45 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A6: Migration – Chance für unsere Gesellschaft vs. Stimmengewinn für AfD und Union</title>
                        <link>https://KMVSiWiHerbst23.antragsgruen.de/KMVSiWiHerbst23/Migration-Chance-fur-unsere-Gesellschaft-vs-Stimmengewinn-fur-AfD-u-60849</link>
                        <author>Stadtverband Siegen (dort beschlossen am: 13.10.2023)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Antrag zum Tagesordnungspunkt</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Namen unseres Stadtverbands beantragen wir für die Kreismitgliederversammlung am 27. Oktober folgenden Tagesordnungspunkt: Migration – Chance für unsere Gesellschaft vs. Stimmengewinn für AfD und Union.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die aktuellen Wahlerfolge von AfD und Konservativen sind in Umfragen immer wieder auch auf die Frage der Migration zurückzuführen. Spitzenpolitiker*innen der Ampel und der Bundeskanzler sprechen von der Begrenzung der Migration. „Wir schaffen das“ ist Geschichte. Auf europäischer Ebene schaffen wir es, als Grüne nicht für unsere Positionen zur Migration einzustehen. Mit Blick auf die Europawahl und die Doppelwahl 2025 wollen wir die KMV als ersten Austausch zwischen Kreisverband und Stadt- bzw. Ortsverbänden nutzen, um über die Chancen der Migration für unsere Region zu sprechen. Ein Missbrauch des komplexen Themas durch Populisten müssen wir auch im Kreis Siegen-Wittgenstein geschlossen verhindern!</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 14 Oct 2023 08:17:51 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A5: Änderung der Wahlordnung</title>
                        <link>https://KMVSiWiHerbst23.antragsgruen.de/KMVSiWiHerbst23/Anderung-der-Wahlordnung-1056</link>
                        <author>Kreisvorstand Siegen-Wittgenstein (dort beschlossen am: 11.10.2023)</author>
                        <guid>https://KMVSiWiHerbst23.antragsgruen.de/KMVSiWiHerbst23/Anderung-der-Wahlordnung-1056</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Streichung der unterstrichenen Wort und Ergänzung der fett markierten Worte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Beschlossen in der AG Wahlen am 07.09.2023</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wahlordnung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 1 Gültigkeitsbereich</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Wahlordnung (WO) ist Bestandteil der Satzung des Kreisverbands. Sie gilt für alle Gremien und Einzelpersonen des KV, die auf einer Versammlung in Ämter und Funktionen gewählt werden, ebenso für Wahllisten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 2 Allgemeine Bestimmungen und rechtliche Vorgaben</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1) Bei jeder Wahl sind die Bestimmungen des Frauenstatuts sowie weitere gesetzliche und satzungsrechtliche Vorgaben einzuhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Zu einer Wahl bzw. einem Wahlgang sind Kandidierende zugelassen, die nach den rechtlichen und satzungsrechtlichen Vorgaben wählbar sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Wahlen für Parteiämter und öffentliche Ämter sind geheim und finden im Einzelwahlverfahren statt. Bei Wahlen für Wahlvorstände und andere Wahlen kann die Versammlung eine Blockwahl beschließen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Werden mehrere Positionen gewählt, werden Frauenplätze und offene Plätze getrennt gewählt, die Frauenplätze zuerst.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Gewählt ist, wer mindestens eine Stimme über der Hälfte der abgegebenen gültigen Stimme erhält (absolute Mehrheit). Kann eine zu wählende Position wegen Verfehlens der absoluten Mehrheit nicht besetzt werden, kann die Versammlung beschließen, nach Maßgabe des Absatzes 1 einen erneuten Wahlgang durchzuführen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Die Wahlen werden mit Hilfe von Stimmzetteln oder mittels eines elektronischen Abstimmungssystem durchgeführt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Eine Stimme ist gültig, die zweifelsfrei den Willen des Wählenden erkennen lassen. <span class="underline">Leere Stimmzettel</span><span class="underline"> und</span> Stimmzettel, auf denen „Enthaltung“ steht, oder auf denen ein Querstrich vermerkt ist, werden bei der Berechnung des Quorums als Enthaltungen und damit als gültige Stimmen mitgezählt. <strong>Leere Stimmzettel gelten als ungültig. </strong>Ungültige Stimmzettel sind für die Berechnung des Quorums nicht relevant.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 3 Wahlvorstand</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Wahlvorstand (WV) ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen verantwortlich. Er leitet und überwacht die Stimmenauszählung und stellt sicher, dass in den Wahlgängen nur Personen zur Wahl stehen, die den Anforderungen der Satzung entsprechen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der WV wird auf Vorschlag der Sitzungsleitung von der Versammlung mit einfacher Mehrheit gewählt. Er besteht in der Regel aus drei Personen, mindestens aber aus der/dem Vorsitzenden und einem/ einer Schriftführer<em>in. </em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>(3) Die für die jeweilige Wahl kandidierenden Personen (Kandidierende) dürfen nicht Mitglied des WV sein. </em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>(4) Der WV kann zu seiner Unterstützung Wahlhelfer</em>innen benennen, insbesondere zur Ausgabe und zum Einsammeln der Wahlzettel und zum Auszählen der Stimmen. Kandidierende dürfen nicht zu Wahlhelfer<em>innen benannt werden. </em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 4 Protokollführung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>(1) Über die Wahl ist eine Niederschrift anzufertigen. Sie muss wenigstens zu jedem Wahlgang die Zahl der abgegebenen Stimmen, der gültigen und ungültigen Stimmen, der auf die einzelnen Kandidierenden entfallenden Stimmen, die Enthaltungen und das Ergebnis enthalten.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>(2) Die Niederschrift ist von dem/der Schriftführer</em>in des WV anzufertigen und von ihr/ihm und einem weiteren Mitglied des Wahlvorstandes zu unterzeichnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 5 Durchführung der Wahl</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Kandidierenden müssen entweder persönlich anwesend sein oder ihre Kandidatur schriftlich oder elektronisch in Textform einreichen. Bei einer Kandidatur in Abwesenheit soll die Bewerbung eine Vorstellung enthalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Versammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit auf Vorschlag des WV über das Wahlverfahren. Der WV bestimmt die für die einzelnen Wahlgänge anzuwendenden Stimmzettel.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Kandidierenden müssen Gelegenheit haben, sich vorzustellen und ihre Kandidatur zu begründen. Kandidaturen müssen vor Beginn des jeweils ersten Wahlgangs erklärt werden. Die Vorstellung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge der Familiennamen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Den Kandidierenden können jeweils bis zu drei Fragen gestellt werden. Die Anmeldung zur Fragestellung ist beim WV anzuzeigen. Der WV regelt die Reihenfolge der Fragenden. Liegen Anmeldungen vor als Fragen vorgesehen sind, lost der Wahlvorstand diese aus. Die Kandidierenden haben insgesamt drei Minuten Zeit zur Beantwortung. Eine abweichende Regelung für Vorstellungen und Fragen (Anzahl und Dauer der Beantwortung) kann bis vor Beginn des Wahlgangs mit einfacher Mehrheit durch die Versammlung beschlossen werden. Im Einzelfall kann der WV die Zeit für Vorstellung und Beantwortung der Fragen um bis zu drei Minuten verlängern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Nachdem der WV den Wahlgang für eröffnet erklärt hat, sind keine Redebeiträge oder Anträge mehr gestattet. Wenn alle Stimmzettel von den Wahlhelfer<em>innen oder dem WV entgegengenommen wurden, erklärt der WV den Wahlgang für geschlossen. (6) Die Stimmen werden von den Wahlhelfer</em>innen, ersatzweise dem WV, ausgezählt. Ist die Gültigkeit einer Stimme zweifelhaft, entscheidet der WV. Er verkündet das Ergebnis der Wahl. Am Ende des jeweiligen Wahlgangs werden die gewählten Kandidierenden gefragt, ob sie die Wahl annehmen möchten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 6 Verfahren der Einzelwahl</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) In jedem Wahlgang ist gewählt, wer die absolute Mehrheit erreicht hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Erreicht im ersten Wahlgang keine Person die erforderliche Mehrheit, findet ein zweiter Wahlgang statt. Zugelassen sind die Kandidierenden, die im ersten Wahlgang mindestens ein Fünftel der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Erreicht auch im zweiten Wahlgang keine Person die erforderliche Mehrheit, findet im dritten Wahlgang eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidierenden mit den meisten Stimmen statt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Sollten aufgrund von Stimmengleichheit die Plätze, die zur Teilnahme am dritten Wahlgang berechtigen, nicht eindeutig festzulegen sein, wird eine Stichwahl unter den stimmengleichen Kandierenden durchgeführt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Erreicht im dritten Wahlgang keine Person die absolute Mehrheit, findet ein vierter Wahlgang statt, in dem nur der/die Kandidierende mit den meisten Stimmen aus dem dritten Wahlgang antreten darf. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los über die Teilnahme an der Stichwahl.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 7 Verfahren bei Blockwahlen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Jede/jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Positionen zu besetzen sind. Gewählt sind die Kandidierenden in der Reihenfolge der meisten Stimmen, sofern sie die absolute Mehrheit erreicht haben. Werden nicht alle Positionen besetzt, so werden diese und die weiteren Positionen nach § 6 im Einzelwahlverfahren gewählt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 8 Verfahren der Wahl für den Kreisvorstand</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Vorsitzenden werden zuerst gewählt. Es folgt der offene Platz des oder der Kassierer<em>in. Anschließend werden die Beisitzer</em>innen gewählt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 9 Votenvergabe</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>(1) Personen aus dem Kreisverband können für Kandidaturen für Ämter und Mandate außerhalb des Kreisverbands Voten erhalten. Dies umfasst Ämter und Mandate auf Bezirks-, Landes-, Bundes- und Europaebene. Ein Votum enthält die Aussage, dass die unterstützte Kandidatur im Interesse des Kreisverbandes liegt. Ein Votum berechtigt die/den Kandidat*in, es bei seiner Bewerbung anzuführen und damit zu werben. Darüber hinaus berechtigt und verpflichtet es niemanden.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Voten für Mandate werden immer vergeben. Bei Voten für Ämter liegt es in der Verantwortung der/des Kandidat*in sich frühzeitig um ein Votum zu bemühen, der Vorstand muss dies dann ermöglichen. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>(2) Voten können von der KMV vergeben werden, nicht jedoch vom Kreisvorstand. Das Recht der Ortsverbände Voten nach eigenen Regeln zu vergeben, bleibt unberührt. Die Vergabe eines Votums ist nur nach Ankündigung eines entsprechenden Punktes in der Tagesordnung möglich.</strong><strong> Die Votenvergabe erfolgt in der Regel geheim. Es wird zu Anfang des jeweiligen Tagesordnungspunktes durch die KMV beschlossen, wie viele Voten vergeben werden. Der Vorstand soll dafür zusammen mit der/dem Kandidat*in einen Vorschlag erarbeiten, über den abgestimmt wird. Wird mehr als ein Votum vergeben, gilt das Frauenstatut.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">§ 9</span><strong>§10</strong> Anfechtung der Wahl</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Haben ein Mitglied der Versammlung oder ein<em>e Kandidat</em>in begründete rechtliche Zweifel an der Richtigkeit des verkündeten Ergebnisses, können sie die Wahl unmittelbar nach Verkündung des Wahlergebnisses anfechten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Über eine während der Versammlung unmittelbar nach Verkündung des Ergebnisses vorgebrachte Anfechtung entscheidet die Versammlung. Sie kann die Anfechtung zurückweisen oder die Wahl oder den angefochtenen Wahlgang wiederholen. Ein anderes Ergebnis kann die Versammlung feststellen, wenn das<br>
ursprünglich verkündete Ergebnis auf Auszählungsfehler oder eine unrichtige Interpretation zurückzuführen ist. Gegen die Entscheidung der Versammlung kann das zuständige Parteischiedsgericht angerufen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Über eine nach der Versammlung vorgebrachte Anfechtung entscheidet der Vorstand<br>
des Kreisverbandes. Die Entscheidung ist unverzüglich der betroffenen Person mitzuteilen.<br>
Lehnen diese die Entscheidung des Vorstands<br>
ab, können sie das zuständige Parteischiedsgericht anrufen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">§ 10</span><strong>§11</strong> Beschlussfassung über die Wahlordnung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die WO wird von einer KMV mit satzungsändernder Mehrheit beschlossen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die WO kann nur von einer KMV geändert werden, auf der keine Wahlen stattfinden, auf die diese Wahlordnung Anwendung findet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Von dem Wahlverfahren dieser WO kann nur mit einer Dreiviertelmehrheit der Versammlung abgewichen werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 13 Oct 2023 14:04:08 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: Stärkung der Selbstverwaltung des Kreisparteirats</title>
                        <link>https://KMVSiWiHerbst23.antragsgruen.de/KMVSiWiHerbst23/Starkung-der-Selbstverwaltung-des-Kreisparteirats-39075</link>
                        <author>Marcus Rommel (KV Siegen-Wittgenstein)</author>
                        <guid>https://KMVSiWiHerbst23.antragsgruen.de/KMVSiWiHerbst23/Starkung-der-Selbstverwaltung-des-Kreisparteirats-39075</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ich beantrage die Änderung der Satzung in Bezug auf den Kreisparteirat. Dieser soll ein Präsidium haben und sich eine Geschäftsordnung geben dürfen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Folgenden die geänderten Absätze:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 8 Kreisparteirat<br><br>
(...)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der KPR fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Der KPR tagt grundsätzlich parteiöffentlich. Alle Mitglieder des Kreisverbandes haben das Recht, sich in der Debatte einzubringen. Er kann mit Beschluss von diesem Grundsatz abweichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Der KPR wählt jeweils für die Dauer eines Jahres ein Präsidium, bestehend aus mindestens 2 Mitgliedern des KPR. Das Präsidium organisiert die Einladung, Sitzungsleitung und Protokollführung. Der KPR kommt mindestens zwei Mal im Jahr auf Einladung des Präsidiums zusammen. Das Präsidium lädt insbesondere ein, wenn es von einem Viertel der stimmberechtigten Mitglieder des KPR hierzu aufgefordert wird. Die Einladung samt Tagesordnung erfolgt postalisch oder per E-Mail mit 14-tägiger Frist. Der KPR kann sich eine Geschäftsordnung geben, um seine Arbeit und die Gestalt &amp; Aufgaben des Präsidiums detaillierter zu regeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die bisherige Fassung der betroffenen Absätze:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der KPR fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Er wählt eine Sitzungsleitung und eine Protokollführung. Der KPR tagt grundsätzlich parteiöffentlich. Er kann mit Beschluss von diesem Grundsatz abweichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Der KPR kommt mindestens zwei Mal im Jahr auf Einladung des Kreisvorstandes zusammen. Der Kreisvorstand lädt insbesondere ein, wenn er von einem Viertel der stimmberechtigten Mitglieder des KPR hierzu aufgefordert wird. Die Einladung samt Tagesordnung erfolgt postalisch oder per E-Mail mit 14-tägiger Frist.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Erfahrungen aus der bisherigen Arbeit haben gezeigt, dass der Kreisparteirat (KPR) sich in seiner aktuellen Form nicht gut selbst verwalten kann. Der KPR soll ein Ort sein, an dem wir als Kreisverband zusammenkommen, um Ziele für die politische Arbeit im Kreis und inhaltliche Beschlüsse zu erarbeiten. Aktuell beschäftigt sich der KPR oft mit Formalien und kommt allein durch seine Struktur nicht dazu, inhaltliche politische Arbeit zu leisten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im KPR gab es daher Debatten und Vorschläge zur Reform. Aus diesen Debatten heraus ist dieser Antrag entstanden, der die Autonomie des Gremiums und die parteiinterne Demokratie stärken soll.<br>
Insbesondere die Idee der besseren Selbstverwaltung, durch ein eigenes Leitungsteam, steht dabei im Mittelpunkt. Die dort aktiven Personen sammeln Themen und Ideen für die Tagesordnung, laden zum KPR ein und sind für die Sitzungsleitung &amp; Protokollführung zuständig. Der KPR kann die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Präsidiums und seine Selbstverwaltung durch seine Geschäftsordnung detaillierter regeln.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 13 Oct 2023 01:05:14 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: Jennifer Berndt-Faust</title>
                        <link>https://KMVSiWiHerbst23.antragsgruen.de/KMVSiWiHerbst23/Jennifer-Berndt-Faust-53510</link>
                        <author>Jennifer Berndt-Faust</author>
                        <guid>https://KMVSiWiHerbst23.antragsgruen.de/KMVSiWiHerbst23/Jennifer-Berndt-Faust-53510</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Foto</h2><img src="https://KMVSiWiHerbst23.antragsgruen.de/KMVSiWiHerbst23/Jennifer-Berndt-Faust-53510/viewimage?sectionId=29820" alt="Foto"><h2>Angaben</h2><dl class="tabularData table dl-horizontal"><dt>Alter:</dt><dd>34</dd><dt>Geburtsort:</dt><dd>Siegen</dd></dl><h2>Selbstvorstellung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Hallo,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>ich bin Jennifer. Ich bin 34 Jahre alt und wohne in Netphen-Irmgarteichen. 2021 habe ich, damals noch in Neunkirchen, begonnen mich den Grünen anzuschließen. Die politische Arbeit macht mir unglaublich viel Spaß und ich bekomme immer mehr das Gefühl, etwas tun zu müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ich möchte sehr gerne unsere Arbeit in diesem schönen Kreis mitgestalten. Den Vorstand bei seiner wichtigen Tätigkeit unterstützen und unsere Werte vertreten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als Hebamme liegt mir besonders die Verbesserung unseres Gesundheitswesens am Herzen. Die Versorgung aller Menschen, egal wo muss gesichert sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der gute Start ins Leben beginnt mit der Gesundheitsversorgung von uns Frauen. Diese muss auch hier bei uns verbessert werden. Dazu haben meine Kolleginnen und ich 2022 begonnen das Geburtshaus Siegen zu gründen und konnten dieses nun auch endlich eröffnen. Die Arbeit mit den Familien zeigt mir immer wieder auf, dass unser Kreis, vor allem Siegen, keine Familienorientierte Region ist. Da ist noch viel Luft nach oben!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Tierschutz ist mir außerdem ein großes Anliegen! Meiner Meinung nach beginnt hier der Klimaschutz! Auch in unserem Kreis, der so grün ist, müssen wir die Artgerechte Haltung von allen Nutztieren vorantreiben! Der Klimawandel ist nicht mehr aufzuhalten… Leider ist in Siegerland-Wittgenstein noch viel Aufklärungsarbeit diesbezüglich zu leisten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Viel ist zu tun und ich habe große Lust mitzuwirken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eure Jennifer</p></div></div><h2>Unterschrift (eingescannt)</h2><img src="https://KMVSiWiHerbst23.antragsgruen.de/KMVSiWiHerbst23/Jennifer-Berndt-Faust-53510/viewimage?sectionId=29823" alt="Unterschrift (eingescannt)">]]></description>
                        <pubDate>Wed, 11 Oct 2023 20:12:30 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Antrag Frauenpolitische Sprecherin</title>
                        <link>https://KMVSiWiHerbst23.antragsgruen.de/KMVSiWiHerbst23/Antrag-Frauenpolitische-Sprecherin-29880</link>
                        <author>Kreisvorstand Siegen-Wittgenstein (dort beschlossen am: 11.10.2023)</author>
                        <guid>https://KMVSiWiHerbst23.antragsgruen.de/KMVSiWiHerbst23/Antrag-Frauenpolitische-Sprecherin-29880</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Kreisverband Siegen-Wittgenstein der Grünen beschließt die Einrichtung einer Frauenpolitischen Sprecherin im Vorstand. Der Vorstand wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung dieses Beschlusses einzuleiten, einschließlich der Erarbeitung einer Satzungsänderung.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Grünen stehen für die Werte der Gleichstellung, Diversität und Inklusion. Wir glauben fest daran, dass diese Prinzipien nicht nur in unseren politischen Zielen und Programmen, sondern auch in unserer eigenen Organisation verankert sein sollten. Um dieses Ziel zu erreichen und sicherzustellen, dass die Interessen und Belange aller Mitglieder gleichermaßen repräsentiert werden, schlagen wir die Einrichtung einer Gleichstellungsbeauftragten im Vorstand unseres Kreisverbandes. Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein grundlegendes Prinzip unserer Gesellschaft und unserer Partei. Die Einrichtung einer Gleichstellungsbeauftragten in Form einer Frauenpolitischen Sprecherin im Vorstand ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Gleichstellungsthemen in unseren Entscheidungsprozessen und Aktivitäten angemessen berücksichtigt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aufgaben</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Förderung der Gleichstellung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Bekämpfung von Diskriminierung und Sexismus</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Förderung von Partizipation und Repräsentation von Frauen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Awareness Person und vertrauensvolle Ansprechpartnerin bei Fällen von Sexismus</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Beratung der Ortsverbände</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Konfliktlösung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Organisation und Wahl</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Position der Gleichstellungs-Beauftragten wird zur regulären Vorstandswahl von den Mitgliedern des Kreisverbandes gewählt und sollte über Fachkenntnisse oder Erfahrung in den Bereichen Frauenpolitik und Diskriminierung verfügen. Alle Mitglieder des Vorstandes, d.h. sowohl Beisitzende als auch Vorstandsvorsitzende können diese Position übernehmen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 11 Oct 2023 18:22:12 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Antrag Vielfaltspolitische*r Sprecher*in </title>
                        <link>https://KMVSiWiHerbst23.antragsgruen.de/KMVSiWiHerbst23/Antrag-Vielfaltspolitische-r-Sprecher-in-62229</link>
                        <author>Kreisvorstand Siegen-Wittgenstein (dort beschlossen am: 11.10.2023)</author>
                        <guid>https://KMVSiWiHerbst23.antragsgruen.de/KMVSiWiHerbst23/Antrag-Vielfaltspolitische-r-Sprecher-in-62229</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Kreisverband Siegen-Wittgenstein der Grünen beschließt die Einrichtung der zusätzlichen Funktion einer Vielfaltspolitischen Sprecherin oder eines Vielfaltspolitischen Sprechers im Vorstand. Der Vorstand wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung dieses Beschlusses einzuleiten, einschließlich der Erarbeitung einer Satzungsänderung.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Kreisverband Siegen-Wittgenstein der Grünen steht für die Werte der Vielfalt und der Inklusion. Wir sind der festen Überzeugung, dass diese Werte nicht nur in unserer politischen Agenda, sondern auch in unserer Organisationsstruktur widergespiegelt werden sollten. Um sicherzustellen, dass Vielfalt und Inklusion im Herzen unserer Partei verankert sind, schlagen wir vor, eine*n Diversity-Beauftragte*n als festes Vorstandsmitglied zu etablieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Ziele</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Förderung der Vielfalt auf allen Ebenen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Förderung der Inklusion und Unterstützung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Bildung und Sensibilisierung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Awareness Person und vertrauliche Ansprechpartner*in bei Fällen von Diskriminierung/Rassismus</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Organisation und Wahl </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Position wird zur regulären Vorstandswahl von den Mitgliedern des Kreisverbandes gewählt und sollte über Fachkenntnisse oder Erfahrung in den Bereichen Vielfalt, Inklusion oder Antidiskriminierung verfügen. Alle Mitglieder des Vorstandes, d.h. sowohl Beisitzende als auch Vorstandsvorsitzende können diese Position übernehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir Grünen im Kreisverband Siegen-Wittgenstein können stolz auf unser Bekenntnis zur Vielfalt und Inklusion sein. Die Einführung einer Vielfaltspolitischen Sprecherin oder eines vielfaltspolitischen Sprechers in unserem Vorstand wird sicherstellen, dass diese Werte nicht nur Lippenbekenntnisse bleiben, sondern in unserer gesamten Arbeit verankert sind. Wir bitten alle Mitglieder, diesem Antrag zuzustimmen und damit ein starkes Signal für Vielfalt und Inklusion in unserer Partei zu setzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir sind überzeugt, dass die Etablierung einer solchen Position im Vorstand einen wichtigen Schritt in Richtung einer gerechteren und inklusiveren Partei darstellt. Es ist an der Zeit, dass wir unsere Prinzipien in die Tat umsetzen und sicherstellen, dass die Gleichstellung in allen Bereichen unserer Arbeit fest verankert ist.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 11 Oct 2023 18:20:40 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>